04 Feb

Allgemeine Reisebedingungen

(ARB)

Allgemeines… Mit der Unterschrift unter die Anmeldung werden die Allgemeinen Reisebedingungen anerkannt. Die Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich, wenn vom KJV e.V. eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt ist. Der KJV e.V. kann seine Anmeldebestätigung zurückziehen, wenn vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten wurden.

Verhalten… Teilnehmer:innen, die gegen die Fahrtenordnung oder gegen Anweisungen der Betreuer:innen verstoßen oder die Hausordnung der Unterkunft oder die rechtlichen oder tatsächlichen Gepflogenheiten des Gastlandes missachten, können vorzeitig zurückgeschickt werden. Die Kosten der Rückreise sowie für deren Organisation trägt der/die Teilnehmer:in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte. Das gilt auch für die Reisekosten einer ggf. erforderlichen Begleitperson. Eine anteilige Rückerstattung der Reisekosten erfolgt bei vorzeitiger Abreise nicht.

Alkohol- und Nikotinkonsum… ist Teilnehmer:innen während Ferienfahrten des KJV e.V. grundsätzlich untersagt, auch wenn gesetzliche Bestimmungen für Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr einen derartigen Konsum gestatten. Ein Verstoß der/die Teilnehmer/in gegen diese Vorschrift kann zu den gleichen Bedingungen wie ein anderer (oben beschriebener) Verhaltensverstoß zur Beendigung des Ferienlageraufenthalts führen.

Einverständniserklärung… Mit der Anmeldebestätigung wird für Teilnehmer:innen unter 18 Jahre eine gesonderte Einverständniserklärung (Ferienpass) verschickt. Diese muss von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass der/die Teilnehmer:in nicht unter ständiger Beaufsichtigung durch die Betreuer:innen steht und sich insofern am Reiseort frei bewegen kann. Die Einverständniserklärung muss bis zur Abfahrt vorliegen, anderenfalls kann der/die Teilnehmer:in nicht mitfahren. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall nicht erstattet.

Versicherungen… Jede:r Teilnehmer:in hat sich gegen eventuelle Risiken einer Reise ausreichend selbst zu versichern. Eine (Auslandsreise-) Krankenversicherung ist obligatorisch. Der KJV e.V. schließt für alle Teilnehmer:innen eine Haftpflicht-, eine Unfall- sowie eine Reiseinsolvenzversicherung ab.

Pass-, Devisen- und Impfvorschriften… Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Devisen- und ggf. Impfvorschriften sind die Teilnehmer:innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich. Für Fragen steht der KJV e.V. gern zur Verfügung. Alle Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschrift entstehen, einschließlich eines etwaigen Rücktransportes, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

Leistungen… Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den KJV e.V. bindend. Der KJV behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der/die Teilnehmer:in vor Buchung informiert wird.

Bezahlung… Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist fristgerecht der Teilnehmerbeitrag zu zahlen.

Abfahrt-/ Ankunftsort… An- und Abreise erfolgen in Wildau. Der genaue Abfahrtsort und die Abfahrtszeit werden mit der Anmeldebestätigung bekanntgegeben.

Haftung des Veranstalters… Der KJV e.V. haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Fahrt, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Busunternehmen), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Reiseziels. Ortsüblichkeit ist speziell bei der angebotenen Vollverpflegung maßgebend. Der KJV e.V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Der KJV übernimmt keine Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist in der Höhe auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des/der Teilnehmers:in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der KJV e.V. für einen dem/der Teilnehmer:in entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers:in aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung des KJV e.V. ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der KJV e.V. haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Ebenso bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der/die Teilnehmer:in haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.

Storno… Der/die Teilnehmer:in kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem KJV e.V. Tritt der/die Teilnehmer:in vom Reisevertrag zurück oder wird ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht angetreten, kann der KJV e.V. angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bis zu 90 Tage vor Fahrtbeginn 5% (mindestens jedoch 25,–€), bis 60 Tage vor Fahrtbeginn 10%, bis 30 Tage 30%, bis 20 Tage 50%, bis 10 Tage 60% und ab 9 Tage vor Fahrtbeginn 70% des jeweils zutreffenden Teilnahmebeitrages. Tritt der/die Teilnehmer:in ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag und die Stornogebühr beträgt 100% des Reisepreises. Das Recht des Vertragspartners, einen geringeren Preis nachzuweisen, bleibt unberührt.

Datenschutz… Der KJV e.V. erfasst die Daten zum Zwecke der Teilnehmer:innen-Verwaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und gibt diese – sofern nötig – an den Zuwendungsgeber weiter. Die Verarbeitung der hier angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail etc. dienen allein dem Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses. Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber dem KJV e.V. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber dem KJV e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Gewährleistung… Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der/die Teilnehmer:in eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Verkaufs der Reise in mangelfreiem Zustand zu wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der/die Teilnehmer:in schuldhaft unterlässt, einen Mangel dem KJV e.V. oder einer vor ihr beauftragten Person anzuzeigen und ihr die Möglichkeit gibt, Abhilfe zu schaffen.

Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände… Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung. Der KJV e.V. ist zur Rückbeförderung verpflichtet. Mehrkosten tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten fallen dem/der Teilnehmer:in zur Last.

Sonstiges… Die Unwirksamkeit einzelner Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Mündliche und telefonische Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen (1) Koffer/Rucksack und ein (1) Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des KJV e.V. Die Daten der Teilnehmer:innen werden, entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, in EDV-Anlagen gespeichert. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Gerichtstand ist Königs Wusterhausen.

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