Spenden
Spendenaufruf: Deine Spende zum Jahresende – werde zum Glücksbringer für einen unvergesslichen Sommer
Es ist die Jahreszeit der Freude, des Teilens und des Gebens. Eine Zeit, in der wir uns daran erinnern, wie wichtig es ist, für die weniger Glücklichen da zu sein und ihnen zu helfen. Es ist auch die Zeit des Jahres, in der wir unsere Dankbarkeit zeigen und uns für das Gute in unserem Leben bedanken. Eine dieser Möglichkeiten ist die Unterstützung von Sommerkindern, die weniger privilegiert sind und unsere Hilfe benötigen.
Was ist ein Sommerkind?
“Sommerkinder” sind Kinder aus Familien mit wenig Geld, die die Möglichkeit haben, dank Ihrer Spenden am Sommercamp 2024 teilzunehmen. Dies ist eine Initiative vom KJV e.V., der sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Kindern aus Familien mit weniger Geld einsetzt. Sie haben die Möglichkeit, diesen Kindern zu helfen, indem Sie zu ihrem Glücksbringer werden und ihre Sommerträume wahr werden lassen.
Wie können Sie helfen?
Es ist ganz einfach. Sie können über die Plattform betterplace.org/ spenden. Ihre Spende, egal wie groß oder klein, kann das Leben eines Kindes verändern und ihm eine unvergessliche Sommererfahrung bieten. Denken Sie daran, dass jede Spende zählt und einen Unterschied macht. Werden Sie zum Glücksbringer für ein Sommerkind und lassen Sie sie die Freuden und Wunder des Sommercamps erleben.
Warum sollten Sie spenden?
Es gibt viele Gründe, warum Sie spenden sollten. Zunächst einmal ermöglicht Ihre Spende einem Kind, das sonst nicht die Möglichkeit hätte, am Sommercamp teilzunehmen, eine unvergessliche und bereichernde Erfahrung zu machen. Darüber hinaus tragen Sie dazu bei, das Selbstvertrauen und die sozialen Fähigkeiten des Kindes zu stärken. Schließlich ist das Gefühl, etwas Gutes getan zu haben und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft geleistet zu haben, unbezahlbar.
KJV e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung der Chancengleichheit und der Verbesserung der Lebensqualität von Kindern widmet. Durch verschiedene Aktivitäten und Projekte wie das Sommercamp 2024 bieten wir Kindern aus weniger privilegierten Familien die Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln und wertvolle Erinnerungen zu schaffen.
Die Jahresendzeit ist eine Zeit des Gebens und Teilens. Lassen Sie uns diese Gelegenheit nutzen, um das Leben derer zu verbessern, die unsere Hilfe am meisten benötigen. Werden Sie zum Glücksbringer für ein Sommerkind und spenden Sie heute. Jede Spende zählt und kann das Leben eines Kindes zum Besseren verändern. Nutzen Sie gern die Spendenmöglichkeit über betterplace.org:
oder direkt hier über das Spendenformular:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Angebote des KJV e.V. finanzieren sich über Fördermittel und Zuschüsse vom Landkreis Dahme-Spreewald, der Gemeinden ZEWS, des Landes Brandenburg, aus Bundesmitteln und über private Spenden.
Wenn Sie die Arbeit und Projekte des Vereins unterstützen möchten, freuen wir uns über eine Spende. Gern können Sie beim Verwendungszweck auch ein spezielles Projekt (z.B. aktuell: “Rettung des Familienladens Seifenblase”) angeben.
Bankverbindung
Kontoinhaber: KJV e.V.
IBAN: DE38 1605 0000 3664 0205 44
BIC: WELADED1PMB
MBS Potsdam
oder über Paypal (an zahlung@kjv.de)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der KJV e.V. ist laut Bescheid mit der StNr. 049/140/02902 vom 30.04.2019 von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
Ihre Spende an den KJV e.V. ist steuerlich absetzbar.
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den KJV e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.