28 Nov

Spenden

Die Angebote des KJV e.V. finanzieren sich über Fördermittel und Zuschüsse vom Landkreis Dahme-Spreewald, der Gemeinden ZEWS, des Landes Brandenburg, aus Bundesmitteln und über private Spenden.

Wenn Sie die Arbeit und Projekte des Vereins unterstützen möchten, freuen wir uns über eine Spende. Gern können Sie beim Verwendungszweck auch ein spezielles Projekt (z.B. aktuell: “Rettung des Familienladens Seifenblase”) angeben.

Bankverbindung

Kontoinhaber: KJV e.V.
IBAN: DE38 1605 0000 3664 0205 44
BIC: WELADED1PMB
MBS Potsdam

oder über Paypal (an zahlung@kjv.de)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Der KJV e.V. ist laut Bescheid mit der StNr. 049/140/02902 vom 30.04.2019 von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. 

Ihre Spende an den KJV e.V. ist steuerlich absetzbar.

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den KJV e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.

Vordruck für den vereinachten Spendennachweis (PDF)

© Copyright - KJV