17 Jun

Übernahme von Betreuungen

Die Betreuungsweisung ist ein Unterstützungsangebot für straffällig gewordene junge Menschen in Form einer individuellen Betreuung undBegleitung. Das Angebot richtet sich junge Menschen, bei denen

  • eine persönliche und soziale Problem- und Mangelsituation festgestellt wurde,
  • eine momentane schwierige Lebenssituation die Begehung weiterer Straftaten wahrscheinlich macht und
  • deren Straftaten in Bezug auf Häufigkeit und/oder Schwere über jugendtypische Bagatellkriminalität hinausgehen.

betreuung

Bei der Beurteilung, ob eine Betreuungsweisung notwendig und geeignet ist, muss daher nicht nur die Straftat, sondern insbesondere der persönliche Bedarf der Jugendlichen betrachtet werden.

Ziel der Betreuung ist der Aufbau einer persönlichen Lebensperspektive in den Bereichen Familie, Schule, Ausbildung & Arbeit, Beziehung & Partnerschaft, Selbstwertgefühl, Freizeitgestaltung und/oder Finanzen. Werden im Verlauf einer Betreuung neue Probleme und Themenbereiche deutlich, werden diese aufgegriffen und bearbeitet.

Folgende Themen können aufgegriffen werden:

  • Aufarbeitung der Straftat und ihrer Folgen
  • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten,
  • Hilfestellung bei Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche,
  • Hilfestellung bei der Wohnungs- und Unterkunftssuche,
  • Vermittlung von gezielten Hilfsangeboten wie z. B. Sucht- bzw. Erziehungsberatungsstellen, Hilfe bei Schuldenregulierung,
  • Unterstützung bei der Erfüllung sonstiger Weisungen/ Auflagen
  • individuelle Perspektiventwicklung

In der Regel beträgt die Dauer der Betreuungsweisung 6 Monate. Die Anzahl der Treffen richtet sich nach den individuellen Bedarf; mindestens jedoch 1x monatlich. Die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Wirksamkeit einer Betreuungsweisung liegt im Aufbau einer positiven Beziehung zwischen Fachkraft und jungem Menschen.

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