04 Mrz

aktuelle Infos

український

Vorgehen nach Aufnahme von Menschen aus der Ukraine ist unser Leitfaden für die behördlichen Schritte, wenn Sie Geflüchtete aufgenommen haben (Stand 18.03.22).

Homeschooling für ukrainische Schüler:innen & Student:innen: Freier Zugang zur Fernschulbildung nach den Standards des MES. Das ukrainische Ministerium für Bildung und Wissenschaft hat eine Liste von Fernschulen und Lernplattformen veröffentlicht, die Pädagog:innen kostenlosen Zugang bieten. https://mon.gov.ua/…/distancijni-shkoli-ta-navchalni… Dies ist eine Liste von Schulen, die jetzt kostenlose Versorgung zur Verfügung stellen, um Kinder davon abzuhalten, ihr Lernen während des Krieges zu unterbrechen.

Impfung für Geflüchtete: Nicht alle ukrainischen Impfstoffe sind in der EU anerkannt (z.B. Sputnik, bestimmte chinesische Impfstoffe) Es empfiehlt sich daher, das zu prüfen. Eine Impfung in der ASB-Impfstelle im A10-Center ist möglich. Für die Impfung sollten die Personen möglichst ein Ausweisdokument und, wenn vorhanden, einen Impfausweis mitbringen. Alternativ sollte ein Blanko (gelben) Impfausweis beim Hausarzt o.ä. besorgt werden, damit die Impfung für diese Personen auch bestätigt werden kann. Sollte eine Begleitung der Geflüchteten durch eine:n Dolmetscher:in möglich sein, wäre das sehr hilfreich, da die Mitarbeitenden sich zwar zu helfen wissen, aber ansonsten nicht Russisch oder Ukrainisch sprechen.Es muss der Aufklärungsbogen ausgefüllt werden:

Moderna/Biontech (mRNA): Aufklaerungsbogen-_mRNA_Ukrainisch   oder Aufklaerungsbogen_mRNA_Russisch

Novavax (Totimpfstoff): Aufklaerungsbogen-Novavax_Ukrainisch-2 oder  Aufklaerungsbogen-Novavax_Russisch

 

Aktuelle mehrsprachige Informationen zu den Einreisemodalitäten für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Ein sehr übersichtliches FAQ in Deutsch, Englisch und Ukrainisch findet man auf der Seite des Brandenburger Ministeriums für Inneres und Kommunales.

Für traumatisierte ukrainische Kinder und Jugendliche gibt es Hilfe im Projekt “Psychologische Hilfe für Geflüchtete” und “Psychologischer Chat für Kinder”.

 

Hier eine kurze Zusammenstellung zu den uns vorliegenden Informationen, insbesondere zur aufenthaltsrechtlichen Situation:

·         Wenn Geflüchtete einen biometrischen Pass haben, können sie sich 90 Tage in Deutschland und anderen Ländern des Schengenraums aufhalten. Falls die 90 Tage ablaufen sollten, können sie das Visum bei der Ausländerbehörde für weitere 90 Tage verlängern (mit Verweis auf § 40 AufenthV).

·         Haben sie keinen biometrischen Pass, stellt die Bundespolizei an der deutschen Grenze ein 90-Tage-Visum aus. Mit dem Visum haben sie zunächst keinen Anspruch auf Sozialleistungen. In dringenden Notfällen können sie beim Sozialamt einen Antrag auf Überbrückungsleistungen stellen (§ 23 SGB XII).

·         Wenn Geflüchtete bei Verwandten wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, müssen sie sich erst einmal nicht bei den Behörden melden.

·         Am gestrigen Donnerstagabend ist auf EU-Ebene eine Entscheidung ergangen, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine einen vorübergehenden Schutz erhalten (§ 24 AufenthG), der es ermöglicht, Sozialleistungen zu erhalten und eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu bekommen. Ab Montag, 07.03.22, gibt es rechtlich mehr Klarheit, wie der weitere Aufenthalt in Deutschland geregelt ist. Auch wenn schon Asyl beantragt wurde, soll ein nachträglicher Aufenthaltswechsel möglich sein.

·         Geflüchtete, die keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden. Für den Landkreis Dahme-Spreewald ist es die Ausländerbehörde des Landkreises in der 2. Etage des Verwaltungsgebäudes im Schulweg 1b in 15711 Königs Wusterhausen (Zentrale E-Mail: abh(at)dahme-spreewald.de, https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/detail.php/3643)

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